Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Erklärung zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vorstand spätestens ein Monat vorher zugestellt werden (31.05. bzw. 30.11.).

Wir weisen darauf hin, dass mündlich ausgesprochene Kündigungen bei Trainern, Abteilungsleitern oder gegenüber anderen Funktionsträgern im Verein grundsätzlich rechtlich unwirksam sind.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.