Kooperation

Vier Vereine – Eine Mitgliedschaft – Mehr Sportangebote

Nutzt die gemeinsamen Sportangebote im Rosengarten.

Am 29.1.19 trafen sich die Vorstände der Rosengarten-Sportvereine TuS Nenndorf, TV Vahrendorf, TS Westerhof und vom SC Klecken im Rathaus, um einen Kooperationsvertrag über eine vereinsübergreifende Nutzung von Sportangeboten im Beisein von Bürger

Die Kooperationsvereinbarung der Stammvereine gilt für Mitglieder, die in ihrem Stammverein eine aktive Mitgliedschaft ausüben und zusätzlich weitere Sportarten in einem Kooperationsverein (=Gastverein) ausüben möchten.

Mitglieder, die bei einem Gastverein eine Sportart ausüben möchten, sind durch ihren Stammverein von den Mitglieds-Beiträgen des Gastvereines befreit. Es fallen lediglich zusätzliche Beiträge an bei:
– Wettkampfbetriebenen Sportarten
– Sparten mit gesonderten Beiträgen

Diese Beiträge sind an den Gastvereine zu entrichten, der Art und Weise der Zahlung regelt.

Informationen über die offenen Sportangebote aller Vereine stellen die Stammvereine Ihren Mitgliedern zur Verfügung. Über die Verfügbarkeit des Angebotes (z.B. bei zu hoher Teilnehmerzahl, oder Ausfall des Übungsleiters) entscheidet der Gastverein im Zuge der Antragstellung.

Bei Kursangeboten zahlen Mitglieder aller Kooperationsvereine die gleichen Kursgebühren, egal über welchen Verein das Angebot läuft.

Durch den Kooperationsvertrag sind alle Gastmitglieder über ihren Stammverein versichert.

Die Teilnahme ist vom 1.4.2019 nach Beantragung einer Gastkarte über folgendes Formblatt und nach Genehmigung und Ausstellung der Gastkarte durch den Gastverein möglich.

Der Gastsportler soll sich bei Inanspruchnahme des Sportangebotes durch Vorlage der Gastkarte beim zuständigen Übungsleiter des Gastvereins ausweisen.

Welche Angebote für Mitglieder anderer Vereine geöffnet wurden ist in der folgenden Tabelle zu entnehmen: